Bei einem Sterbefall zu Hause müssen Sie einen Arzt informieren. Der Arzt wird nach Feststellung des Todes die Todesbescheinigung ausstellen. Dieses Dokument verbleibt beim Verstorbenen und ist für uns zur Überführung notwendig. Verstirbt ein Mensch in einer sozialen Einrichtung, so werden die ersten Maßnahmen von der jeweiligen Verwaltung veranlasst.
Im Anschluss sollten Sie Kontakt mit unserem Haus aufnehmen. Zu jeder Tages- und Nachtzeit stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 08669/85 68 0 persönlich zur Verfügung.
Wir werden mit Ihnen den weiteren Vorgang unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche besprechen. Sie können sicher sein, dass wir Ihnen mit unserer Erfahrung und Sensibilität eine kompetente und transparente Beratung bieten werden.
Die folgenden Dokumente, abhängig vom Familienstand des Verstorbenen, sind erforderlich:
Ledige: Geburtsurkunde
Verheiratete: Heiratsurkunde, beide Geburtsurkunden
Geschiedene: Heiratsurkunde, beide Geburtsurkunden,
rechtskräftiges ScheidungsurteilVerwitwete: Heiratsurkunde, beide Geburtsurkunden,
Sterbeurkunde des PartnersSpätaussiedler: o. g. Unterlagen in der Landessprache und
deutschen Übersetzung, Registrierschein,
Einbürgerungsurkunde, Namensänderungserklärung,
Vertriebenenausweis
Bitte teilen Sie uns auch mit, wenn Ihnen die genannten Unterlagen nicht vorliegen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung der fehlenden Papiere.